Bei uns erhalten Sie Ihr Bauwerksbuch nach § 128a der Wiener Bauordnung

§ 128a. Der Eigentümer eines Gebäudes oder dessen Vertreter (Hausverwaltung) ist, unbeschadet seiner Überprüfungspflicht gemäß § 129 Abs. 5, nach Maßgabe der folgenden Absätze verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen und die darin für Bauteile, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann (insbesondere Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen) vorgesehenen Überprüfungen fristgerecht vornehmen zu lassen.
Zusatz 02/2024: Für bestehende Gebäude ist ein Bauwerksbuch ist zu folgenden Stichtagen zu erstellen und ab dem 1.7.2024 in der Bauwerksdatenbank (§ 128c BO) zu registrieren:

  1. bis zum 31.12.2027 für Gebäude, die vor den 1.1.1919 errichtet wurden,
  2. bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 errichtet wurden

Im Zuge der Erstellung des Bauwerkbuches ist eine erstmalige Überprüfung vornehmen zu lassen.

Die Erstellung und Führung des Bauwerksbuches müssen jemandem übertragen werden, der auf Grund seiner Qualifikation und Erfahrung in der Lage ist, Pläne, Unterlagen der Statik, der Bauphysik und der Haustechnik sowie Dokumente verschiedenster Behörden zu verstehen und zu beurteilen.

Wann ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?

Die Erstellung eines „Bauwerksbuchs“ (§ 128a BO) ist bei allen Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschossen verpflichtend. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50m².

Was hat das Bauwerksbuch zu enthalten?

  • die Daten der Gebäude betreffenden Baubewilligung und Fertigstellungsanzeigen;
  • die Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind;
  • den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle, in denen die Überprüfung in der Folge durchzuführen sind;
  • die Voraussetzungen; die die überprüfenden Personen jeweils zu erfüllen haben;
  • die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung

Unsere Leistungen

Das Team von BAUMEISTER HAUGENEDER erstellt für Sie das Bauwerksbuch und unterstützt Sie als Eigentümer bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.