Wann ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?
Die Erstellung eines „Bauwerksbuchs“ (§ 128a BO) ist bei allen Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschossen verpflichtend. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50m².
Was hat das Bauwerksbuch zu enthalten?
- die Daten der Gebäude betreffenden Baubewilligung und Fertigstellungsanzeigen;
- die Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind;
- den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle, in denen die Überprüfung in der Folge durchzuführen sind;
- die Voraussetzungen; die die überprüfenden Personen jeweils zu erfüllen haben;
- die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung
Unsere Leistungen
Das Team von BAUMEISTER HAUGENEDER erstellt für Sie das Bauwerksbuch und unterstützt Sie als Eigentümer bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.