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Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300 und B1301

Um die Gebäudesicherheit zu gewährleisten, sind Eigentümer einer Immobilie lt. Gesetz dazu verpflichtet dessen Bauzustand zu überwachen. Dabei sind sie mit beachtlichen Prüf- und Kontrollpflichten konfrontiert. Das Team von BMH übernimmt für Sie die regelmäßigen Begehungen, informiert Sie über umzusetzende rechtliche Bestimmungen und schützt Sie als Eigentümer durch eine lückenlose Dokumentation um etwailigen Haftungsansprüchen entgegenzuwirken.

Die Zertifizierung macht den Unterschied

Ihre Vorteile einer Objektsicherheitsprüfung

Vermeidung von potentiellen Gefahrenquellen

Nachweis über Sorgfaltspflicht im Schadenfall

Laufende Werterhaltung der Bausubstanz

Eine Frage der Haftung

Gebäudeeigentümer haben nach dem Gesetz den Bauzustand ihres Bauwerks zu überwachen. Die ÖNORM B 1300 und B 1301 möchte zu einer Standardisierung solcher Sicherheitsüberprüfungen beitragen und so eine Grundlage für die rechtzeitige Erkennung von Gefahrenpotential schaffen.
Dem Eigentümer oder Verwalter gibt das die Chance, bau- und anlagentechnische Fragestellungen vollständig auszulagern und damit Haftungen weiterzugeben.

Verletzt ein Gebäudeeigentümer seine Überprüfungs- und Erhaltungsobliegenheiten und kommt es – z.B. durch mangelhafte Handläufe, schadhafte elektrische Leitungen oder gar herabstürzende Fassadenteile – zu einem Schadenfall, so kann der Gebäudeeigentümer hierfür auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Einen besonders tragischen Fall gab es im Jahr 1998: Nach einem tödlichen Sturz wegen eines fehlenden zweiten Handlaufs kam es zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Das Argument „ich hatte kein Geld für diese Maßnahme“ gilt vor Gericht jedenfalls nicht.

Gehen Sie auf Nummer sicher

Als Eigentümer bzw. Verwalter hat man sich laufend über die neuesten gesetzlichen Vorschriften zu informieren und das Gebäude – zumindest was die Nutzungssicherheit betrifft – auf dem technisch aktuellen Stand (Wirtschaftliche Zumutbarkeit) zu halten. Wer nicht über ausreichende Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt, kann schnell etwas übersehen.

Das Team von BMH übernimmt sämtliche Aufgaben nach ÖNORM B 1300 und B 1301 für Sie. Die Objektsicherheitsprüfung mit regelmäßiger Sichtprüfung, Begutachtung von Bauteilen und Ausstattungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Beseitigung von Schäden, dient nicht nur langfristig gesehen der Erhaltung des Hauses, sondern hält auch die Verantwortlichen schadlos.

Einer lückenlos und gut geführten Dokumentation kommt dabei besondere Bedeutung zu. War etwa ein Mangel nicht erkennbar, ist üblicherweise nach der Rechtsprechung im Streitfall ein Entlastungsbeweis dann erfolgreich, wenn das Wohngebäude in periodisch wiederkehrenden Abständen im Rahmen von Sichtkontrollen durch eine fachlich qualifizierten Person geprüft wurde (so etwa OGH 7 Ob 26/11s).

Umfang und Fachbereiche der Objektsicherheitsprüfung

  • Technische Objektsicherheit

  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz

  • Gesundheits- und Umweltschutz

  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren

Ablauf der Objektsicherheitsprüfung

Eine jährlich wiederkehrende Prüfung wird von der Norm und auch von uns empfohlen – geringerer Aufwand bei der Folgebegehung!

Sie haben noch weitere Fragen?

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